Antragstellung zur Forschungsförderung

Hier haben wir alle Informationen und Dokumente für die Antragstellung zur Forschungsförderung bei der Wilhelm Sander-Stiftung zusammengestellt.

Um den Prozess der Antragstellung für Sie so intuitiv und übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir ein neues Online-Portal entwickelt. Dort können Sie von der Voranfrage bis zur Entscheidung über Ihren eigentlichen Antrag alles einreichen, bearbeiten und einsehen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, nach der Antragstellung den aktuellen Bearbeitungsstatus abzufragen.

Illustratives Bild

Ihre Ansprechpartner:innen

Unsere Ansprechpartner Unsere Ansprechpartner Unsere Ansprechpartner

Maximilian Habersetzer, Wenke Haustein und Laura Lofner

Förderantragswesen

Telefon: +49 89 544187-0 E-Mail: stiftungsbuero@sanst.de

Schritt 1: Anmeldung im Online-Portal der Wilhelm Sander-Stiftung

Bitte registrieren Sie sich im Online-Portal der Wilhelm Sander-Stiftung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Möglichkeit zur Freischaltung Ihres Benutzerprofils (ggf. Spam-Ordner prüfen). Nach Bestätigung können Sie sich mit Ihren Daten einloggen. Bitte füllen Sie zunächst das Profil mit Ihren persönlichen Daten aus.

Schritt 2: Voranfrage vor der Antragstellung

Als Voranfrage genügt uns eine kurze Projektskizze (max. 4.600 Zeichen inkl. Leerzeichen). So können wir sofort prüfen, ob Ihr geplantes Forschungsvorhaben in das aktuelle Förderspektrum der Wilhelm Sander-Stiftung passt und Ihnen erste Hinweise zur Antragstellung geben. Die Voranfrage hilft Ihnen, Ihr Forschungsvorhaben vorab besser einzuordnen, ohne einen vollständigen Antrag ausarbeiten zu müssen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie einen Blick in die Liste der Ausschlusskriterien werfen, unsere FAQs konsultieren oder uns gerne kontaktieren.

Die Voranfrage kann auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.

Wenn Sie einen revidierten Antrag oder einen Fortsetzungsantrag einreichen möchten, ist keine Voranfrage erforderlich.

Schritt 3: Antragseinreichung im Online-Portal

Sobald Ihre Voranfrage positiv bewertet wurde und Sie diese Information per E-Mail erhalten haben, wird die Möglichkeit zur Antragstellung im Online-Portal freigeschaltet. Dabei werden bereits die ersten von Ihnen eingegebenen Daten aus der Voranfrage übernommen. Selbstverständlich haben Sie aber jederzeit die Möglichkeit, alle bisherigen Eingaben zu ändern.

Im Online-Portal werden Sie dann Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Hilfreich bei der Antragstellung sind unser Leitfaden zur Antragstellung oder die Hinweise für Fortsetzungsanträge. Aber auch unsere FAQs beantworten viele Fragen.

Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Schritt 4: Begutachtungs-/Entscheidungsphase

Sobald uns Ihr Antrag vollständig vorliegt, wird er von einem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Wilhelm Sander-Stiftung im Rahmen eines unabhängigen Peer-Review-Verfahrens an externe Gutachter:innen zur Bewertung weitergeleitet.

Während der üblichen Bearbeitungszeit von vier bis fünf Monaten bitten wir von Nachfragen abzusehen, da wir uns zum aktuellen Stand nicht äußern können.

Wir informieren Sie umgehend per E-Mail, sobald eine Entscheidung vorliegt.

Schritt 5: Förderphase

Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie per E-Mail den Bescheid mit den Bewilligungsbedingungen (Richtlinien). Sollte die Einreichung von Unterlagen, z.B. eines Ethikvotums, erforderlich sein, werden wir Sie im Entscheidungsschreiben darauf hinweisen. Sobald uns alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit den relevanten Informationen zu Beginn und Laufzeit Ihres Förderprojekts.

Hier finden Sie alle Dokumente und Formulare für die Abwicklung eines Forschungsprojektes bei der Wilhelm Sander-Stiftung.
Publikationen und Abschlussberichte können bequem direkt über das Online-Portal der Wilhelm Sander-Stiftung eingereicht werden. Alle anderen Unterlagen senden Sie uns bitte ausschließlich per E-Mail.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit bitten wir darum, keine projektrelevanten Unterlagen per Post einzureichen.

FAQ – Voranfrage

Grundsätzlich beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Voranfrage ein bis zwei Wochen. Sollten wir Fragen zu Ihrem vorgestellten Forschungsvorhaben haben, melden wir uns bei Ihnen.

Nein, die Stiftung hat keine Einreichungsfristen für Voranfragen – sie werden wöchentlich laufend bearbeitet.

Grundsätzlich können in der Voranfrage Personalmittel, Verbrauchsmittel, Gerätemittel, Tierversuchs- und Kooperationskosten sowie weitere Mittel beantragt werden.

Eine Obergrenze für die beantragte Fördersumme gibt es prinzipiell nicht. Das durchschnittliche Fördervolumen liegt derzeit zwischen 175.000 € und 200.000 € bei einer Förderdauer von 2 Jahren, woran sich die Gremien bei ihrer Entscheidung orientieren.

Die voraussichtlichen Kosten sollten bereits in der Voranfrage so konkret wie möglich angegeben werden. Wir geben dann eine erste Rückmeldung über die Höhe des Fördervolumens.

Innerhalb der einzelnen Kostenkategorien können in der Voranfrage gerne Pauschalsummen angegeben werden (z.B. Verbrauchsmaterial: 20.000 €). Personalstellen sind immer einzeln zu veranschlagen. Durch die Voranfrage werden die Kosten bereits in den Antrag übernommen, so dass Sie diese nicht doppelt eingeben müssen. Sie können sie jedoch jederzeit anpassen.

Ja, Sie können gerne die Voranfrage vollständig auf Englisch einreichen.

FAQ – Antragstellung

Informationen zu unseren Förderbereichen finden Sie in unseren Ausschlusskriterien und im Leitfaden. Die Einreichung einer Voranfrage bietet zudem die Möglichkeit, das geplante Forschungsvorhaben einzuordnen, ohne einen Vollantrag stellen zu müssen.

Bei formalen Fragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung, noch bevor der Antrag in die Begutachtung geht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt vier bis fünf Monate. In Einzelfällen kann es aufgrund von Verzögerungen in der Begutachtungsphase auch etwas länger dauern. Nach der Entscheidung informieren wir Sie umgehend per E-Mail.

Nein, die Stiftung hat keine Einreichungsfristen für Förderanträge. Sie werden regelmäßig während des laufenden Jahres in den Sitzungen der Gremienmitglieder oder in so genannten Umlaufverfahren entschieden.

Zwischen einer ermunterten Voranfrage und der Einreichung eines entsprechenden Antrages sollten nicht mehr als zwölf Monate liegen.

Ja, der Antrag kann auch vollständig auf Englisch eingereicht werden. In einigen Fällen bitten wir sogar darum, da wir dann auf einen größeren und internationaleren Pool an Gutachter:innen zurückgreifen können.

Grundsätzlich können bei der Antragstellung Personalmittel, Verbrauchsmittel, Mittel für Geräte, Tierversuchs- und Kooperationskosten sowie Weitere Mittel beantragt werden. Reise- und Publikationskosten können nach Bewilligung des Antrages gesondert beantragt werden.

Prinzipiell gibt es keine Obergrenze für die beantragte Fördersumme. Das durchschnittliche Fördervolumen liegt derzeit zwischen 175.000 € und 200.000 € bei einer Förderdauer von 2 Jahren, woran sich die Gremien bei ihrer Entscheidung orientieren.

Grundsätzlich schließen wir eine Mischfinanzierung von Projekten aus. Ein bei uns eingereichtes oder gefördertes Forschungsprojekt darf nicht auch noch von anderen Drittmittelgebern gefördert werden (oder zur Förderung eingereicht sein). Sollten Sie zu einem gleichen oder sehr ähnlichen Antrag bei einer anderen Institution auf eine Entscheidung warten, warten Sie bitte mit der Einreichung bei uns. Vor einer möglichen Bewilligung prüfen wir im Austausch mit anderen Förderern eine mögliche Doppelfinanzierung.

Förderungen zu Themen, die sich inhaltlich nicht überschneiden, können parallel laufen.

Nein. Als Hauptantragsteller:in müssen Sie fest an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt sein (eine Finanzierung über Drittmittel ist nicht zulässig). Der/die Hauptantragsteller:in kann aber selbstverständlich eine Personalstelle für einen/eine Doktoranden:in beantragen.

Reise- und Publikationskosten können nicht vorab beantragt werden. Wir bieten jedoch die Möglichkeit, diese während eines laufenden Förderprojektes gesondert zu beantragen. Die Antragsunterlagen finden Sie im Download-Bereich auf unserer Website.

Ja, Sie können alle Daten, die aus der Voranfrage in Ihren Antrag übernommen werden, manuell anpassen. Somit können Sie auch Kostenänderungen (z.B. Erhöhung von Personalkosten, Wegfall von Kooperationskosten, usw.) im Antrag berücksichtigen. Wir bitten jedoch um eine Begründung, wenn sich der Fördermittelbedarf im Antrag wesentlich von dem in der Voranfrage veranschlagten Mittelbedarf unterscheidet.

Die Bewilligungsquote, bezogen auf die Anzahl der eingereichten Anträge, liegt bei durchschnittlich 30 Prozent.

Ja, bei der Antragstellung im Online-Portal haben Sie die Möglichkeit, weitere Dokumente hochzuladen. Diese Information können Sie uns dann hier hinterlegen.

FAQ – Förderphase

Bitte lesen Sie Ihren Bewilligungsbescheid sorgfältig durch und prüfen Sie, ob die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Vorlage bestimmter Dokumente (z.B. Ethikvotum, Tierversuchsgenehmigung, Zellliniennachweis etc.) erfolgte. Bitte beachten Sie auch die Richtlinien für die Abwicklung von Förderprojekten, die Ihnen mit dem Bescheid zugesandt wurden.

Sollten Sie die Bewilligung für eine Personalstelle erhalten haben, legen Sie uns bitte innerhalb von 6 Monaten einen gültigen Arbeitsvertrag vor – bei Verzögerungen ist die Stiftung vorher schriftlich zu informieren. Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie von uns eine offizielle E-Mail zum Projektstart mit allen relevanten Informationen zur Abwicklung Ihres Förderprojekts. Das Förderprojekt beginnt mit dem Antritt der (ersten) Personalstelle.

Im Falle einer Ablehnung stehen wir Ihnen gerne für ein klärendes Gespräch zur Verfügung und gehen mit Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten die Gründe für die Ablehnung durch. Alle relevanten Punkte werden Ihnen im Entscheidungsschreiben mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine vollständigen Gutachten oder weitere inhaltliche Auskünfte geben können.

Wussten Sie aber, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, einen revidierten Antrag einzureichen?

Außerdem können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen, wir unterstützen Sie dabei gerne.

In diesem Fall startet Ihr Förderprojekt in dem Monat, in dem die erste Mittelanforderung bzw. die erste Rechnung für Ihr Projekt eingegangen ist. Bitte teilen Sie uns dieses Datum schriftlich per E-Mail mit.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Eventuell können wir Ihnen mit einer Umwidmung (kostenneutrale Umverteilung bereits bewilligter Mittel) helfen. So könnten z.B. höhere Personalkosten durch noch vorhandene Verbrauchsmittel ausgeglichen werden.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an. In Ausnahmefällen kann ein Förderprojekt aus nachvollziehbaren Gründen begrenzt kostenneutral verlängert werden.

Der Schlussbericht dient dem inhaltlichen Abschluss Ihres Forschungsprojektes und sollte spätestens 6 Monate nach Projektende über das entsprechende Formular im Online-Portal hochgeladen werden. Der Schlussbericht wird zusammen mit den aus dem Förderprojekt hervorgegangenen Publikationen an ein medizinisches Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats zur abschließenden Begutachtung weitergeleitet. Die Entscheidung über Anerkennung bzw. Nichtanerkennung wird per E-Mail mitgeteilt.