Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren

Hier erfahren Sie mehr über unsere Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren sowie die durchschnittliche Bewilligungsquote, Bearbeitungsdauer und den Datenschutz.

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Ihre Ansprechpartner:innen

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Maximilian Habersetzer, Wenke Haustein und Laura Lofner

Förderantragswesen

Telefon: +49 89 544187-0 E-Mail: stiftungsbuero@sanst.de

Die Bewilligungsquote in Bezug auf die Anzahl der gestellten Anträge liegt bei durchschnittlich 30 Prozent.

Die Dauer der Antragsbearbeitung liegt bei durchschnittlich vier Monaten. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Alle Stellen innerhalb der Wilhelm Sander-Stiftung, die mit der Bearbeitung des Antrags und dessen Daten betraut sind, wurden auf das Datengeheimnis sowie zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Die beauftragten Gutachter:innen selbst werden im Vorfeld auf das Datengeheimnis sowie zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet, bevor sie die Antragsdaten erhalten.

Alle Stellen innerhalb der Wilhelm Sander-Stiftung kommen ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach.

Gremienmitglieder der Wilhelm Sander-Stiftung oder externe Gutachter:innen, bei denen eine mögliche Befangenheit in Bezug auf einen Antrag besteht, werden nicht ins jeweilige Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren einbezogen. Eine Befangenheit besteht beispielsweise bei Anträgen aus der eigenen Klinik oder Arbeitsgruppe, im Falle einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit oder bei verwandtschaftlichen Beziehungen.

Als Antragsteller:in haben Sie im Begleitschreiben zum Antrag die Möglichkeit, eine Ablehnung von Gutachter:innen (z. B. Hinweise auf Befangenheiten potenzieller Gutachter:innen) oder eine Empfehlung von Ihrer Meinung nach geeigneten Gutachter:innen auszusprechen.

Maßstab für die Beurteilung von Anträgen sind vor allem die Qualität der Arbeits- bzw. Forschungsvorhaben, daneben aber auch eine optimale Nutzung der Stiftungsgelder für den Stiftungszweck, sodass bei sparsamem Mitteleinsatz ein Optimum an Ergebnissen erzielt werden kann.

Die Gutachter:innen bilden ihr Urteil an Hand der Informationen, die Sie in Ihrem Antrag geben. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, mit der Formulierung Ihres Antrags die Grundlage für ein abgewogenes und sachgerechtes Urteil zu schaffen.