Die Stiftungsorgane der
Wilhelm Sander-Stiftung
Die Satzung der Wilhelm Sander-Stiftung sieht drei Stiftungsorgane vor: den Stiftungsrat, der entscheidet, den Vorstand, der ausführt, und den Wissenschaftlichen Beirat, der empfiehlt.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und entscheidet über die Bestellung, die Überwachung und Abberufung des Vorstands, die Vertretung der Stiftung gegenüber dem Vorstand, die Feststellung des alljährlich aufzustellenden Finanzplans sowie der Vermögensrechnung und die Verwendung der für den Stiftungszweck zur Verfügung stehenden Mittel. Er besteht aus fünf Mitgliedern, davon zwei Mediziner.
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Harald Spiegel
Spiegel Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, München
(Vorsitzender)
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Prof. Dr. Thomas Kirchner
Em. Direktor des Pathologischen Instituts, Ludwig-Maximilians-Universität München
(Stellvertretender Vorsitzender)
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Prof. Dr. Wolfgang Herr
Direktor der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III, Universitätsklinikum Regensburg
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Dr. Michael Mihatsch
Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, München
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Jochen Schenk
Vorstandsvorsitzender Real I.S. AG, München
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Dr. Jörg Koppenhöfer
Rechtsanwalt und Steuerberater, München
(Ehrenvorsitzender)
Vorstand
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese nach außen. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, organisiert das Förderverfahren und die allgemeine Verwaltung der Stiftung.
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Bernhard Knappe
Diplom-Ökonom, München
(Vorsitzender)
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Ralf Reichartz
Architekt, Dipl.-Ing. FH, Leverkusen
Wissenschaftlicher Beirat
Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirates ist es, die anderen Stiftungsorgane bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere koordiniert das jeweils fachnächste Mitglied des Beirats das Begutachtungsverfahren der einzelnen an die Stiftung gestellten Förderanträge und fasst das Ergebnis der Begutachtung in einer Vorlage für den Beirat und den Stiftungsrat, verbunden mit einem Entscheidungsvorschlag, zusammen.
Die Mitglieder des Beirates beschließen sodann in mündlicher Verhandlung oder im Umlaufverfahren über die einzelnen Anträge. Der mehrheitlich gefasste Beschluss dient dann dem Stiftungsrat als Vorschlag für seine endgültige Entscheidung. Dieses Verfahren ermöglicht es der Wilhelm Sander-Stiftung, bei den eingereichten Anträgen die hohe Qualität des Bewilligungsverfahrens und die Unabhängigkeit von Einzelinteressen zu gewährleisten.
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Prof. Dr. Hermann Einsele
Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik II des Universitätsklinikums Würzburg
(Vorsitzender)
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Prof. Dr. Sabine Werner
Direktorin des Instituts für Molekulare Gesundheitswissenschaften der ETH Zürich
(Stellvertretende Vorsitzende)
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Prof. Dr. Ralf Bartenschlager
Präsident der Gesellschaft für Virologie und Leiter der Abteilung Molekulare Virologie am Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg
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Prof. Dr. Anja Katrin Bosserhoff
Leiterin des Lehrstuhls für Biochemie und Molekulare Medizin am Institut für Biochemie im Emil-Fischer Zentrum der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg
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Prof. Dr. Thomas Gudermann
Vorstand des Walther-Straub-Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Ludwig-Maximilians-Universität München
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Prof. Dr. Wolfgang Kastenmüller
Direktor des Instituts für Systemimmunologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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Prof. Dr. Olaf Ortmann
Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg
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Prof. Dr. Wilko Weichert
Leiter des Instituts für Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie der Technischen Universität München
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Prof. Dr. Jens Werner
Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie des LMU Klinikums, München
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu aktuellen Personalwechseln in den Stiftungsgremien. Außerdem erfahren Sie unter “Stiftungsarbeit” mehr über die Arbeit der Stiftung und ihr Förderspektrum.