Die Stiftungsorgane der
Wilhelm Sander-Stiftung
Die Satzung der Wilhelm Sander-Stiftung sieht drei Stiftungsorgane vor: den Stiftungsrat, der entscheidet, den Vorstand, der ausführt, und den Wissenschaftlichen Beirat, der empfiehlt.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und entscheidet über die Bestellung, die Überwachung und Abberufung des Vorstands, die Vertretung der Stiftung gegenüber dem Vorstand, die Feststellung des alljährlich aufzustellenden Finanzplans sowie der Vermögensrechnung und die Verwendung der für den Stiftungszweck zur Verfügung stehenden Mittel. Er besteht aus fünf Mitgliedern, davon zwei Mediziner.
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Harald Spiegel
Spiegel Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, München
(Vorsitzender)
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Prof. Dr. Thomas Gudermann
Vorstand des Walther-Straub-Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der LMU und Dekan der Medizinischen Fakultät der LMU München
(Stellvertretender Vorsitzender)
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Dr. Jörg Koppenhöfer
Rechtsanwalt und Steuerberater, München
(Ehrenvorsitzender)
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Prof. Dr. Anja Katrin Bosserhoff
Leiterin des Lehrstuhls für Biochemie und Molekulare Medizin am Institut für Biochemie im Emil-Fischer Zentrum der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg
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Dr. Michael Mihatsch
Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, München
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Jochen Schenk
Vorstandsvorsitzender Real I.S. AG, München
Vorstand
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese nach außen. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, organisiert das Förderverfahren und die allgemeine Verwaltung der Stiftung.
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Ernst G. Wittmann
Diplom-Kaufmann, München
(Vorstandsvorsitzender)
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Ralf Reichartz
Architekt, Dipl.-Ing. FH, Leverkusen
Wissenschaftlicher Beirat
Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirates ist es, die anderen Stiftungsorgane bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere koordiniert das jeweils fachnächste Mitglied des Beirats das Begutachtungsverfahren der einzelnen an die Stiftung gestellten Förderanträge und fasst das Ergebnis der Begutachtung in einer Vorlage für den Beirat und den Stiftungsrat, verbunden mit einem Entscheidungsvorschlag, zusammen.
Die Mitglieder des Beirates beschließen sodann in mündlicher Verhandlung oder im Umlaufverfahren über die einzelnen Anträge. Der mehrheitlich gefasste Beschluss dient dann dem Stiftungsrat als Vorschlag für seine endgültige Entscheidung. Dieses Verfahren ermöglicht es der Wilhelm Sander-Stiftung, bei den eingereichten Anträgen die hohe Qualität des Bewilligungsverfahrens und die Unabhängigkeit von Einzelinteressen zu gewährleisten.
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Prof. Dr. Hermann Einsele
Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik II des Universitätsklinikums Würzburg
(Vorsitzender)
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Prof. Dr. Sabine Werner
Direktorin des Instituts für Molekulare Gesundheitswissenschaften der ETH Zürich
(Stellvertretende Vorsitzende)
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Prof. Dr. Ralf Bartenschlager
Präsident der Gesellschaft für Virologie und Leiter der Abteilung Molekulare Virologie am Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg
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Prof. Dr. Wolfgang Kastenmüller
Direktor des Instituts für Systemimmunologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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Prof. Dr. Frederick Klauschen
Direktor des Institutes für Pathologie der Ludwig-Maximilians-Universität München
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Prof. Dr. Susanne Mühlich
Professorin für Molekulare und Klinische Pharmazie am Department Chemie und Pharmazie an der FAU Erlangen-Nürnberg
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Prof. Dr. Olaf Ortmann
Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg
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Prof. Dr. Jürgen Ruland
Professor für Klinische Chemie und Pathobiochemie an der TUM School of Medicine and Health
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Prof. Dr. Jens Werner
Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie des LMU Klinikums, München