Erbschaften
Erbschaften
Erbschaften & Testament
Über den Tod hinaus wirken
Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung fördern Sie medizinische Forschung über Ihr Leben hinaus. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Engagement individuell gestalten und dabei sicher, steuerlich vorteilhaft und vertrauensvoll umsetzen können.
Erbschaften & Testament
Über den Tod hinaus wirken
Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung fördern Sie medizinische Forschung über Ihr Leben hinaus. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Engagement individuell gestalten und dabei sicher, steuerlich vorteilhaft und vertrauensvoll umsetzen können.
Hilfe und Diskretion
Testamentarische Verfügungen sind sehr persönliche Entscheidungen. Wir erläutern Ihnen vertraulich und unverbindlich die verschiedenen Möglichkeiten und arbeiten gerne mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen. Dabei respektieren wir selbstverständlich Ihre familiären Verhältnisse und Wünsche.
Hilfe & Diskretion
Testamentarische Verfügungen sind sehr persönliche Entscheidungen. Wir erläutern Ihnen vertraulich und unverbindlich die verschiedenen Möglichkeiten und arbeiten gerne mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen. Dabei respektieren wir selbstverständlich Ihre familiären Verhältnisse und Wünsche.
Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung schaffen Sie ein bleibendes Vermächtnis, das weit über Ihr Leben hinaus Bedeutung hat. Ihre Erbschaft ermöglicht es, wichtige Forschungsprojekte zu fördern und medizinische Durchbrüche zu unterstützen, die zukünftigen Generationen zugutekommen.
Sie entscheiden selbst, in welcher Form Sie die Stiftung bedenken möchten: als Alleinerbin, Miterbin oder durch ein Vermächtnis. Auch ein bestimmter Geldbetrag, ein Sachwert oder ein prozentualer Anteil Ihres Nachlasses sind möglich.
Als gemeinnützige Stiftung ist die Wilhelm Sander-Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihre Zuwendung kommt vollständig der medizinischen Forschung zugute, ohne dass Steuern abgezogen werden. Ist Ihnen selbst eine Erbschaft angefallen, die Sie ganz oder teilweise zuwenden wollen? Soweit Sie das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Anfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, werden Sie zurückwirkend von Ihrer Erbschaftssteuer befreit.
Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Erbe ausschließlich für die Förderung medizinischer Forschung verwendet wird – transparent und verantwortungsvoll.
Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung schaffen Sie ein bleibendes Vermächtnis, das weit über Ihr Leben hinaus Bedeutung hat. Ihre Erbschaft ermöglicht es, wichtige Forschungsprojekte zu fördern und medizinische Durchbrüche zu unterstützen, die zukünftigen Generationen zugutekommen.
Sie entscheiden selbst, in welcher Form Sie die Stiftung bedenken möchten: als Alleinerbin, Miterbin oder durch ein Vermächtnis. Auch ein bestimmter Geldbetrag, ein Sachwert oder ein prozentualer Anteil Ihres Nachlasses sind möglich.
Als gemeinnützige Stiftung ist die Wilhelm Sander-Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihre Zuwendung kommt vollständig der medizinischen Forschung zugute, ohne dass Steuern abgezogen werden. Ist Ihnen selbst eine Erbschaft angefallen, die Sie ganz oder teilweise zuwenden wollen? Soweit Sie das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Anfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, werden Sie zurückwirkend von Ihrer Erbschaftssteuer befreit.
Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Erbe ausschließlich für die Förderung medizinischer Forschung verwendet wird – transparent und verantwortungsvoll.
Unverbindliche Beratung
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung. Sprechen Sie uns an – selbstverständlich völlig unverbindlich und vertraulich.

Carsten Seip
+49 89 544 187-0
seip@sanst.de
Unverbindliche Beratung
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