Erbschaften

Erbschaften

Erbschaften & Testament

Über den Tod hinaus wirken

Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung fördern Sie medizinische Forschung über Ihr Leben hinaus. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Engagement individuell gestalten und dabei sicher, steuerlich vorteilhaft und vertrauensvoll umsetzen können.

Erbschaften & Testament

Über den Tod hinaus wirken

Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung fördern Sie medizinische Forschung über Ihr Leben hinaus. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Engagement individuell gestalten und dabei sicher, steuerlich vorteilhaft und vertrauensvoll umsetzen können.

Hilfe und Diskretion

Testamentarische Verfügungen sind sehr persönliche Entscheidungen. Wir erläutern Ihnen vertraulich und unverbindlich die verschiedenen Möglichkeiten und arbeiten gerne mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen. Dabei respektieren wir selbstverständlich Ihre familiären Verhältnisse und Wünsche.

Hilfe & Diskretion

Testamentarische Verfügungen sind sehr persönliche Entscheidungen. Wir erläutern Ihnen vertraulich und unverbindlich die verschiedenen Möglichkeiten und arbeiten gerne mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen. Dabei respektieren wir selbstverständlich Ihre familiären Verhältnisse und Wünsche.

Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung schaffen Sie ein bleibendes Vermächtnis, das weit über Ihr Leben hinaus Bedeutung hat. Ihre Erbschaft ermöglicht es, wichtige Forschungsprojekte zu fördern und medizinische Durchbrüche zu unterstützen, die zukünftigen Generationen zugutekommen.

Sie entscheiden selbst, in welcher Form Sie die Stiftung bedenken möchten: als Alleinerbin, Miterbin oder durch ein Vermächtnis. Auch ein bestimmter Geldbetrag, ein Sachwert oder ein prozentualer Anteil Ihres Nachlasses sind möglich.

Als gemeinnützige Stiftung ist die Wilhelm Sander-Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihre Zuwendung kommt vollständig der medizinischen Forschung zugute, ohne dass Steuern abgezogen werden. Ist Ihnen selbst eine Erbschaft angefallen, die Sie ganz oder teilweise zuwenden wollen? Soweit Sie das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Anfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, werden Sie zurückwirkend von Ihrer Erbschaftssteuer befreit.

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Erbe ausschließlich für die Förderung medizinischer Forschung verwendet wird – transparent und verantwortungsvoll.

Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung schaffen Sie ein bleibendes Vermächtnis, das weit über Ihr Leben hinaus Bedeutung hat. Ihre Erbschaft ermöglicht es, wichtige Forschungsprojekte zu fördern und medizinische Durchbrüche zu unterstützen, die zukünftigen Generationen zugutekommen.

Sie entscheiden selbst, in welcher Form Sie die Stiftung bedenken möchten: als Alleinerbin, Miterbin oder durch ein Vermächtnis. Auch ein bestimmter Geldbetrag, ein Sachwert oder ein prozentualer Anteil Ihres Nachlasses sind möglich.

Als gemeinnützige Stiftung ist die Wilhelm Sander-Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihre Zuwendung kommt vollständig der medizinischen Forschung zugute, ohne dass Steuern abgezogen werden. Ist Ihnen selbst eine Erbschaft angefallen, die Sie ganz oder teilweise zuwenden wollen? Soweit Sie das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Anfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, werden Sie zurückwirkend von Ihrer Erbschaftssteuer befreit.

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Erbe ausschließlich für die Förderung medizinischer Forschung verwendet wird – transparent und verantwortungsvoll.

Unverbindliche Beratung

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung. Sprechen Sie uns an – selbstverständlich völlig unverbindlich und vertraulich.

Jetzt kontaktieren
Carsten Seip

+49 89 544 187-0
seip@sanst.de

Unverbindliche Beratung

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Wilhelm Sander-Stiftung. Sprechen Sie uns an – selbstverständlich völlig unverbindlich und vertraulich.

Jetzt kontaktieren
Carsten Seip

+49 89 544 187-0
seip@sanst.de

Büro München

Wilhelm Sander-Stiftung
Zweigstraße 10
80336 München

Telefon: +49 89 544 187-0
E-Mail: info@sanst.de

Büro Neustadtan der Donau

Wilhelm Sander-Stiftung
Herzog-Ludwig-Straße 17
93333 Neustadt an der Donau

Telefon: +49 9445 99199-0
E-Mail: neustadt@sanst.de

Büro Leverkusen

Wilhelm Sander-Stiftung
Mülheimer Straße 76 a
51375 Leverkusen-Schlebusch

Telefon: +49 214 855 18-0
E-Mail: hv-leverkusen@sanst.de

Folgen Sie uns auf Linkedin


© 2025: Wilhelm Sander-Stiftung

Büro München

Wilhelm Sander-Stiftung
Zweigstraße 10
80336 München

Telefon: +49 89 544 187-0
E-Mail: info@sanst.de

Büro Neustadtan der Donau

Wilhelm Sander-Stiftung
Herzog-Ludwig-Straße 17
93333 Neustadt

Telefon: +49 9445 99199-0
E-Mail: neustadt@sanst.de

Büro Leverkusen

Wilhelm Sander-Stiftung
Mülheimer Straße 76 a
51375 Leverkusen-Schlebusch

Telefon: +49 214 855 18-0
E-Mail: hv-leverkusen@sanst.de


© 2025: Wilhelm Sander-Stiftung

Privacy Preference Center