Antragstellung
Antragstellung
Fördermöglichkeiten
Informationen für Antragstellende
Sie möchten ein Forschungsprojekt bei der Wilhelm Sander-Stiftung einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und den Antragsprozess.
Fördermöglichkeiten
Informationen für Antragstellende
Sie möchten ein Forschungsprojekt bei der Wilhelm Sander-Stiftung einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und den Antragsprozess.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen mit:
- abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung (in der Regel Promotion)
- Tätigkeit an einer Universität oder öffentlich geförderten Forschungseinrichtung in Deutschland oder der Schweiz.
Was fördern wir?
Wir fördern innovative Projekte der klinischen und experimentellen Krebsforschung. Einzelförderungen stehen dabei im Zentrum unserer Tätigkeit. Dabei verfolgen wir einen Bottom-up-Ansatz: Sie entwickeln Ihre Forschungsidee eigenständig, wir schaffen die finanziellen Voraussetzungen für deren Umsetzung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen mit:
- abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung (in der Regel Promotion)
- Tätigkeit an einer Universität oder öffentlich geförderten Forschungseinrichtung in Deutschland oder der Schweiz.
Was fördern wir?
Wir fördern innovative Projekte der klinischen und experimentellen Krebsforschung. Einzelförderungen stehen dabei im Zentrum unserer Tätigkeit. Dabei verfolgen wir einen Bottom-up-Ansatz: Sie entwickeln Ihre Forschungsidee eigenständig, wir schaffen die finanziellen Voraussetzungen für deren Umsetzung.
Wichtiger Hinweis: Projekte außerhalb der Krebsforschung können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Der aktuelle Förderschwerpunkt liegt eindeutig auf der Krebsforschung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal. Bitte registrieren Sie sich dort als Antragsteller/in. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Möglichkeit zur Freischaltung Ihres Benutzerprofils (ggf. Spam-Ordner prüfen). Nach erfolgreicher Registrierung können Sie einen Antrag online einreichen und alle weiteren Schritte digital verfolgen. Wir empfehlen die gesamte Antragstellung in Englisch durchzuführen.
Als Voranfrage genügt uns eine kurze Projektskizze (max. 4.600 Zeichen inkl. Leerzeichen). So können wir prüfen, ob Ihr geplantes Forschungsvorhaben in das aktuelle Förderspektrum der Wilhelm Sander-Stiftung passt und Ihnen erste Hinweise zur Antragstellung geben. Die Voranfrage hilft Ihnen, Ihr Forschungsvorhaben vorab besser einzuordnen, ohne einen vollständigen Antrag ausarbeiten zu müssen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie einen Blick in die Liste der Ausschlusskriterien werfen, unsere FAQs konsultieren oder uns gerne kontaktieren.
Wenn Sie einen revidierten Antrag oder einen Fortsetzungsantrag einreichen möchten, ist keine Voranfrage erforderlich.
Sobald Ihre Voranfrage positiv bewertet wurde, wird die Möglichkeit zur Antragstellung im Online-Portal freigeschaltet. Dabei werden bereits die ersten von Ihnen eingegebenen Daten aus der Voranfrage übernommen. Selbstverständlich haben Sie aber jederzeit die Möglichkeit, alle bisherigen Eingaben zu ändern.
Im Online-Portal werden Sie dann Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
Hilfreich bei der Antragstellung sind unser Leitfaden zur Antragstellung oder die Hinweise für Fortsetzungsanträge. Aber auch unsere FAQs weiter unten beantworten viele Fragen.
Sobald uns Ihr Antrag vollständig vorliegt, wird er im Rahmen eines unabhängigen Peer-Review-Verfahrens an externe Gutachter:innen zur Bewertung weitergeleitet.
Während der üblichen Bearbeitungszeit von vier Monaten bitten wir von Nachfragen abzusehen, da wir uns zum aktuellen Stand nicht äußern können.
Wir informieren Sie umgehend per E-Mail, sobald eine Entscheidung vorliegt.
Weitere Informationen zum Begutachtungsprozess der Stiftung finden Sie hier.
Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie per E-Mail den Bescheid mit den Bewilligungsbedingungen (Fördervereinbarung). Sollte die Einreichung von Unterlagen erforderlich sein, werden wir Sie im Entscheidungsschreiben darauf hinweisen. Sobald uns alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit den relevanten Informationen zu Beginn und Laufzeit Ihres Förderprojekts.
Hier finden Sie alle Dokumente und Formulare für die Abwicklung eines Forschungsprojektes bei der Wilhelm Sander-Stiftung.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit bitten wir darum, keine projektrelevanten Unterlagen per Post einzureichen.
Hinweis zur Förderhöhe: Die Wilhelm Sander-Stiftung fördert Einzelprojekte in unterschiedlicher Höhe – abhängig von Forschungsziel, Methodik und Ressourcenbedarf. Die Antragsumme liegt zwischen 150.000 € bis 200.000 €. Eine Finanzierung von Personal, Geräten, Tierkosten und Verbrauchsmaterialien ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass keine institutionelle Grundförderung erfolgt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal. Bitte registrieren Sie sich dort als Antragsteller/in. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Möglichkeit zur Freischaltung Ihres Benutzerprofils (ggf. Spam-Ordner prüfen). Nach erfolgreicher Registrierung können Sie einen Antrag online einreichen und alle weiteren Schritte digital verfolgen. Wir empfehlen die gesamte Antragstellung in Englisch durchzuführen.
Als Voranfrage genügt uns eine kurze Projektskizze (max. 4.600 Zeichen inkl. Leerzeichen). So können wir prüfen, ob Ihr geplantes Forschungsvorhaben in das aktuelle Förderspektrum der Wilhelm Sander-Stiftung passt und Ihnen erste Hinweise zur Antragstellung geben. Die Voranfrage hilft Ihnen, Ihr Forschungsvorhaben vorab besser einzuordnen, ohne einen vollständigen Antrag ausarbeiten zu müssen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie einen Blick in die Liste der Ausschlusskriterien werfen, unsere FAQs konsultieren oder uns gerne kontaktieren.
Wenn Sie einen revidierten Antrag oder einen Fortsetzungsantrag einreichen möchten, ist keine Voranfrage erforderlich.
Sobald Ihre Voranfrage positiv bewertet wurde, wird die Möglichkeit zur Antragstellung im Online-Portal freigeschaltet. Dabei werden bereits die ersten von Ihnen eingegebenen Daten aus der Voranfrage übernommen. Selbstverständlich haben Sie aber jederzeit die Möglichkeit, alle bisherigen Eingaben zu ändern.
Im Online-Portal werden Sie dann Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
Hilfreich bei der Antragstellung sind unser Leitfaden zur Antragstellung oder die Hinweise für Fortsetzungsanträge. Aber auch unsere FAQs weiter unten beantworten viele Fragen.
Sobald uns Ihr Antrag vollständig vorliegt, wird er im Rahmen eines unabhängigen Peer-Review-Verfahrens an externe Gutachter:innen zur Bewertung weitergeleitet.
Während der üblichen Bearbeitungszeit von vier Monaten bitten wir von Nachfragen abzusehen, da wir uns zum aktuellen Stand nicht äußern können.
Wir informieren Sie umgehend per E-Mail, sobald eine Entscheidung vorliegt.
Weitere Informationen zum Begutachtungsprozess der Stiftung finden Sie hier.
Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie per E-Mail den Bescheid mit den Bewilligungsbedingungen (Fördervereinbarung). Sollte die Einreichung von Unterlagen erforderlich sein, werden wir Sie im Entscheidungsschreiben darauf hinweisen. Sobald uns alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit den relevanten Informationen zu Beginn und Laufzeit Ihres Förderprojekts.
Hier finden Sie alle Dokumente und Formulare für die Abwicklung eines Forschungsprojektes bei der Wilhelm Sander-Stiftung.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit bitten wir darum, keine projektrelevanten Unterlagen per Post einzureichen.
Hinweis zur Förderhöhe: Die Wilhelm Sander-Stiftung fördert Einzelprojekte in unterschiedlicher Höhe – abhängig von Forschungsziel, Methodik und Ressourcenbedarf. Die Antragsumme liegt zwischen 150.000 € bis 200.000 €. Eine Finanzierung von Personal, Geräten, Tierkosten und Verbrauchsmaterialien ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass keine institutionelle Grundförderung erfolgt.
Häufige Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Antragstellung finden Sie hier:
Häufige Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Antragstellung finden Sie hier:
FAQ – Voranfrage
Eine Voranfrage kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben eine Promotion abgeschlossen.
- Sie sind für die gesamte Projektlaufzeit an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt.
Bitte beachten Sie: Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht zulässig.
Die Bearbeitung einer Voranfrage dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Sollten Rückfragen zu Ihrem vorgeschlagenen Forschungsvorhaben bestehen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Nein, für Voranfragen gibt es keine festen Einreichungsfristen. Sie werden kontinuierlich bearbeitet.
In der Voranfrage können grundsätzlich Personalmittel, Verbrauchsmittel, Gerätemittel, Tierversuchskosten, Kooperationskosten sowie weitere projektbezogene Mittel beantragt werden.
Eine feste Obergrenze für die Fördersumme gibt es nicht. Das durchschnittliche Fördervolumen liegt derzeit zwischen 150.000 € und 200.000 € für eine Förderdauer von zwei Jahren, woran sich die Gremien bei der Entscheidung orientieren.
Die voraussichtlichen Kosten sollten bereits in der Voranfrage so konkret wie möglich angegeben werden. Wir geben Ihnen anschließend eine erste Rückmeldung zum geplanten Fördervolumen.
Innerhalb der einzelnen Kostenkategorien können Pauschalsummen angegeben werden (z. B. Verbrauchsmaterial: 20.000 €). Personalstellen sind stets einzeln zu veranschlagen. Die in der Voranfrage angegebenen Kosten werden in den späteren Antrag übernommen, können jedoch jederzeit angepasst werden.
Ja, die Voranfrage kann vollständig auf Englisch eingereicht werden.
FAQ – Voranfrage
Eine Voranfrage kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben eine Promotion abgeschlossen.
- Sie sind für die gesamte Projektlaufzeit an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt.
Bitte beachten Sie: Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht zulässig.
Die Bearbeitung einer Voranfrage dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Sollten Rückfragen zu Ihrem vorgeschlagenen Forschungsvorhaben bestehen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Nein, für Voranfragen gibt es keine festen Einreichungsfristen. Sie werden kontinuierlich bearbeitet.
In der Voranfrage können grundsätzlich Personalmittel, Verbrauchsmittel, Gerätemittel, Tierversuchskosten, Kooperationskosten sowie weitere projektbezogene Mittel beantragt werden.
Eine feste Obergrenze für die Fördersumme gibt es nicht. Das durchschnittliche Fördervolumen liegt derzeit zwischen 150.000 € und 200.000 € für eine Förderdauer von zwei Jahren, woran sich die Gremien bei der Entscheidung orientieren.
Die voraussichtlichen Kosten sollten bereits in der Voranfrage so konkret wie möglich angegeben werden. Wir geben Ihnen anschließend eine erste Rückmeldung zum geplanten Fördervolumen.
Innerhalb der einzelnen Kostenkategorien können Pauschalsummen angegeben werden (z. B. Verbrauchsmaterial: 20.000 €). Personalstellen sind stets einzeln zu veranschlagen. Die in der Voranfrage angegebenen Kosten werden in den späteren Antrag übernommen, können jedoch jederzeit angepasst werden.
Ja, die Voranfrage kann vollständig auf Englisch eingereicht werden.
FAQ – Antragstellung
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben eine Promotion abgeschlossen.
- Sie sind für die gesamte Projektlaufzeit an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt.
Bitte beachten Sie: Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht zulässig.
Informationen zu unseren Förderbereichen finden Sie in unseren Ausschlusskriterien und im Leitfaden. Eine Voranfrage bietet zudem die Möglichkeit, Ihr geplantes Forschungsvorhaben einzuordnen, ohne einen Vollantrag stellen zu müssen.
Bei formalen Fragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung, noch bevor der Antrag in die Begutachtung geht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt vier bis fünf Monate. In Einzelfällen kann es aufgrund von Verzögerungen in der Begutachtungsphase länger dauern. Nach der Entscheidung informieren wir Sie umgehend per E-Mail.
Nein, Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Sie werden regelmäßig während der Sitzungen der Gremien oder in Umlaufverfahren entschieden.
Zwischen einer ermunterten Voranfrage und der Einreichung des entsprechenden Antrags sollten nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Wir empfehlen den Antrag vollständig auf Englisch einzureichen. Auch die einzelnen Eingabefelder im Online-Portal sollten auf Englisch ausgefüllt werden.
Bei der Antragstellung können Personalmittel, Verbrauchsmittel, Gerätemittel, Tierversuchs- und Kooperationskosten sowie weitere Mittel beantragt werden. Reise- und Publikationskosten können erst nach Bewilligung des Antrags gesondert beantragt werden.
Eine feste Obergrenze für die Fördersumme gibt es nicht. Das durchschnittliche Fördervolumen liegt derzeit zwischen 150.000 € und 200.000 € für eine Förderdauer von zwei Jahren, woran sich die Gremien bei der Entscheidung orientieren.
Grundsätzlich schließen wir eine Mischfinanzierung aus. Ein bei uns eingereichtes oder gefördertes Projekt darf nicht gleichzeitig von anderen Drittmittlegebern gefördert werden oder dort zur Förderung eingereicht sein. Sollten Sie auf eine Entscheidung einer anderen Institution warten, bitten wir um Verzögerung der Einreichung bei uns. Vor einer Bewilligung prüfen wir im Austausch mit anderen Förderern mögliche Überschneidungen. Förderungen zu inhaltlich nicht überschneidenden Themen können parallel laufen.
Nein. Haupt- und Mitantragsteller:innen müssen fest an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt sein; eine Finanzierung über Drittmittel ist nicht zulässig. Personalstellen für Doktorand:innen können jedoch beantragt werden.
Reise- und Publikationskosten können nicht zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Sie können jedoch während eines laufenden, bewilligten Förderprojekts gesondert beantragt werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie im Download-Bereich auf unserer Website.
Ja, alle Daten aus der Voranfrage können im Antrag manuell angepasst werden. Kostenänderungen, wie z. B. erhöhte Personalkosten oder Wegfall von Kooperationskosten, können berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Bewilligungsquote liegt bei etwa 30 %.
Ja, im Online-Portal können Sie entsprechende Hinweise hinterlegen und weitere Dokumente hochladen.
FAQ – Antragstellung
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben eine Promotion abgeschlossen.
- Sie sind für die gesamte Projektlaufzeit an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt.
Bitte beachten Sie: Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht zulässig.
Informationen zu unseren Förderbereichen finden Sie in unseren Ausschlusskriterien und im Leitfaden. Eine Voranfrage bietet zudem die Möglichkeit, Ihr geplantes Forschungsvorhaben einzuordnen, ohne einen Vollantrag stellen zu müssen.
Bei formalen Fragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung, noch bevor der Antrag in die Begutachtung geht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt vier bis fünf Monate. In Einzelfällen kann es aufgrund von Verzögerungen in der Begutachtungsphase länger dauern. Nach der Entscheidung informieren wir Sie umgehend per E-Mail.
Nein, Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Sie werden regelmäßig während der Sitzungen der Gremien oder in Umlaufverfahren entschieden.
Zwischen einer ermunterten Voranfrage und der Einreichung des entsprechenden Antrags sollten nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Wir empfehlen den Antrag vollständig auf Englisch einzureichen. Auch die einzelnen Eingabefelder im Online-Portal sollten auf Englisch ausgefüllt werden.
Bei der Antragstellung können Personalmittel, Verbrauchsmittel, Gerätemittel, Tierversuchs- und Kooperationskosten sowie weitere Mittel beantragt werden. Reise- und Publikationskosten können erst nach Bewilligung des Antrags gesondert beantragt werden.
Eine feste Obergrenze für die Fördersumme gibt es nicht. Das durchschnittliche Fördervolumen liegt derzeit zwischen 150.000 € und 200.000 € für eine Förderdauer von zwei Jahren, woran sich die Gremien bei der Entscheidung orientieren.
Grundsätzlich schließen wir eine Mischfinanzierung aus. Ein bei uns eingereichtes oder gefördertes Projekt darf nicht gleichzeitig von anderen Drittmittlegebern gefördert werden oder dort zur Förderung eingereicht sein. Sollten Sie auf eine Entscheidung einer anderen Institution warten, bitten wir um Verzögerung der Einreichung bei uns. Vor einer Bewilligung prüfen wir im Austausch mit anderen Förderern mögliche Überschneidungen. Förderungen zu inhaltlich nicht überschneidenden Themen können parallel laufen.
Nein. Haupt- und Mitantragsteller:innen müssen fest an einer Institution in Deutschland oder der Schweiz angestellt sein; eine Finanzierung über Drittmittel ist nicht zulässig. Personalstellen für Doktorand:innen können jedoch beantragt werden.
Reise- und Publikationskosten können nicht zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Sie können jedoch während eines laufenden, bewilligten Förderprojekts gesondert beantragt werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie im Download-Bereich auf unserer Website.
Ja, alle Daten aus der Voranfrage können im Antrag manuell angepasst werden. Kostenänderungen, wie z. B. erhöhte Personalkosten oder Wegfall von Kooperationskosten, können berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Bewilligungsquote liegt bei etwa 30 %.
Ja, im Online-Portal können Sie entsprechende Hinweise hinterlegen und weitere Dokumente hochladen.
Downloads für Antragstellende
Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente zur Antragstellung.
Leitfaden zur Antragstellung
Ausschlusskriterien
Hinweise zu Fortsetzungsanträgen
Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Vorlagen der Stiftung und senden Sie uns alle Dokumente ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail zu. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechperson im Förderbereich.
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Hinweise zu Fortsetzungs-anträgen
Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Vorlagen der Stiftung und senden Sie uns alle Dokumente ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail zu. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechperson im Förderbereich.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen im Bereich Förderwesen.

Maximilian Habersetzer
+49 89 544 187-0
stiftungsbuero@sanst.de
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Maximilian Habersetzer
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