Grundsätze guter Stiftungspraxis

Wir wenden bei unserer Stiftungsarbeit seit 2015 die Grundsätze guter Stiftungspraxis an, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen (BVDS) im Jahr 2006 als übergreifenden ethischen Orientierungsrahmen für Stiftungsorgane und deren Handeln erstmals vereinbart und in 2019 nochmals ergänzt hat.

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Ernst G. Wittmann

Vorstandsvorsitzender

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Mit den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben sich 2006 erstmals Stiftende und Stiftungen in Deutschland auf einen klaren ethischen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln verständigt. Seither entfalten die Grundsätze ihre Wirkung, weil sich immer mehr Stiftungen zu der Selbstverpflichtung bekennen und ihre Arbeit den Grundsätzen entsprechend gestalten.

2019 wurden sie durch Beschluss der Mitgliederversammlung ergänzt und damit an sich verändernde gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen angepasst. Die Grundsätze guter Stiftungspraxis gelten für alle gemeinwohlorientierten Stiftungen. Sie richten sich vor allem an Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltungen und Stiftungsmitarbeitende.
Gleichzeitig geben sie auch potenziellen Stifterinnen und Stiftern im Gründungsprozess Orientierung, damit die von ihnen gesetzten Stiftungszwecke dauerhaft und wirkungsvoll erfüllt werden können. Zudem wurden die Grundsätze für bestimmte Stiftungsgruppen konkretisiert.

Diese Handlungsempfehlungen sowie ein Logo, mit dem sich die Anerkennung der Grundsätze öffentlich kommunizieren lässt, stellt der Bundesverband mit weiteren Informationen auf seiner Internetseite zur Verfügung: www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/stiftungsgruendung/grundsaetze-guter-stiftungspraxis/.

Stiftungen achten die Würde jedes Menschen entsprechend dem Grundgesetz:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt der bevorzugt werden.“
Die Meinungen sind wie Kunst, Wissenschaft, Glauben und Gewissen frei.

Stiftungen verstehen sich als Teil der wehrhaften und streitbaren Demokratie. Sie wirken aktiv in dem Rahmen der Gesetze an der Erhaltung, der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung des demokratischen Gemeinwesens mit.

Stiftungen sind auch dann, wenn sie ausschließlich in Deutschland tätig sind, Teil internationaler zivilgesellschaftlicher Entwicklungen. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch über Grenzen hinweg für Frieden und offene Gesellschaften ein.

Stiftungen streben an, in ihrer Arbeit Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen und die Chancen von Diversität wahrzunehmen.

Stiftungen stellen sich den Herausforderungen und Potenzialen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass möglichst viele an den Chancen des Wandels teilhaben können.

Stiftungen handeln nachhaltig in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Einklang mit der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung der UN und dem Pariser Klimaschutzabkommen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein, insbesondere für die Begrenzung der Klimakrise und den Erhalt der Biodiversität.

Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Satzung formulierten Stifterwillens. Sie sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.

Das in ihre Obhut gegebene Vermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. Stiftungen reflektieren ihre Ziele hinsichtlich Ertragskraft, Wertbeständigkeit sowie hinsichtlich Nachhaltigkeit und möglicher Beiträge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks und legen entsprechende Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens schriftlich nieder.

Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab.

Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.

Sie anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der Öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung.

Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren ein.

Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.

Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Mitglieder von Kontroll- und Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen umfassend und wahrheitsgemäß informiert.

Die Stiftungsorgane sorgen für die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Stiftungsprogramme, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie der Öffentlichkeit; sie fördern entsprechendes Verhalten ihrer Mitarbeiter.

Die Stiftungsorgane von fördernden Stiftungen betrachten Fördersuchende als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke. Anfragen sollten zeitnah beantwortet werden; über den Fortgang der Antragsbearbeitung sollte informiert werden.

Die Stiftungsorgane fördern den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen. Sie gehen verantwortlich mit Daten um und prüfen, welche Daten frei verfügbar gemacht werden.

Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert.

Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst zukünftig zu erwarten ist.